Wege zum Studium

Um Studieren zu können, braucht man eine Hochschulzugangsberechtigung (i.A. das Abitur). Eine Übersicht über die allgemeinen Voraussetzungen hat unser Student Service Center hier zusammengestellt.

Auch ein Studium ohne Abitur ist bei uns möglich:

  • MeisterInnen, TechnikerInnen und InhaberInnen gleichgestellter Abschlüsse wird gemäß der Qualifikationsverordnung M-V ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt.
  • Wenn Sie berufstätig sind, aber keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie eine Zugangsprüfung für alle von der Universität Rostock angebotenen Studiengänge ablegen.

Hier geht es zu den Zugangsvoraussetzungen (i.A. der Bachelor) für den universitären Master.

Es gibt für unsere Studiengänge keine Zulassungsbeschränkung, auch wird keine Studiengebühr erhoben!

Die wichtigsten Serviceleistungen (Einschreibung, Anträge, Formluare) zum Studium werden auch online angeboten.